Springe zum Inhalt

An die/den
Vorsitzenden des Imkerverein Mülheim an der Ruhr e.V.
Vorstandsmitglieder, Beisitzer und Rechnungsprüfer
des Kreisimkerverbandes Mülheim an der Ruhr

Einladung zur Vertreterversammlung 2024

Liebe Imkerkolleginnen und Imkerkollegen,
der Vorstand lädt euch zur Vertreterversammlung 2024 am Donnerstag, den 2. Mai 2024 im Anschluss an die Monatsversammlung des Imkerverein Mülheim an der Ruhr e.V.

Ort:      Steakhouse Sierra Nevada im Krug zur Heimaterde

Kolumbusstr. 110, 45472 Mülheim an der Ruhr


Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Jahresbericht des Vorstandes für das Jahr 2023
  4. Bericht des Kassierers für das Jahr 2023
  5. Bericht der Kassenprüfer für das Jahr 2023
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Vorstandswahlen
    • Wahl der / des 1. Vorsitzenden
    • Wahl der / des 2. Vorsitzenden
    • Wahl einer/s Kassierer/in
    • Wahl einer Schriftführerin / eines Schriftführers
    • Wahl einer/s Kassenprüfer/in für die Jahre 2025 / 2026
  8. Namensänderung des KIV e.V. (Antrag liegt der Einladung bei)
  9. Ausrichtung der Vertreterversammlung 2026 des IVR in Mülheim –Tischvorlage-
  10. Sonstiges

Mit herzlichen imkerlichen Grüßen

Lothar Peters

Beschlussvorlage TOP 8

der Kreisimkerverband Mülheim an der Ruhr e.V. stellt folgenden Antrag:

Die Vertreterversammlung am 2. Mai 2024 möge beschließen dass der

Kreisimkerverband Mülheim an der Ruhr e.V.

mit Datum 03.05.2024 umbenannt wird.

Es liegen folgende Namensvorschläge vor

  1. Kreisimkerverband westliches Ruhrgebiet e.V.
  2. Kreisimkerverband Ruhrgebiet West e.V.
  3. Kreisimkerverband Rhein-Ruhr e.V.

Weitere Vorschläge liegen derzeit nicht vor, können aber bis zum 20. April schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.

Begründung:

Imkervereine außerhalb des Stadtgebietes Mülheim an der Ruhr sind nicht bereit sich einem Verband mit dem derzeitigen Namen, Kreisimkerverband Mülheim an der Ruhr e.V. anzuschließen.   Um den Verband Mitgliedermäßig zu stärken sieht der Vorstand es als sinnvoll den Vereinsnamen zu ändern.

Der Vorstand wird nach dem Beschluss die Namensänderung umzusetzen und alle übergeordneten Verbände, nach Eintrag im Vereinsregister, informieren. Die Namensänderung wird in der Satzung nach Beschluss endsprechend  abgeändert.